Im Bundesliga-Skandalspiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum haben neben Union Berlin auch Holstein Kiel und der FC St. Pauli Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts eingelegt. Dieses hatte das ursprünglich 1:1 ausgegangene Spiel zugunsten Bochums mit 2:0 gewertet. Grund war ein Vorfall, bei dem Bochums Torwart Patrick Drewes durch ein Feuerzeug aus dem Berliner Fanblock verletzt wurde. Kiel und St. Pauli befürchten negative Auswirkungen im Abstiegskampf, sollten Bochum die drei Punkte zugesprochen werden. Laut DFB-Regularien dürfen die Klubs Einspruch einlegen, wenn sie ein „unmittelbares berechtigtes Interesse“ nachweisen. Über den weiteren Verlauf entscheidet das DFB-Bundesgericht, das im Februar verhandeln könnte. Es wäre die letzte Instanz im DFB-System; eine weitere Berufung wäre nur vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht möglich.
0 Kommentare