Bundesliga-Meisterschaftsspiel zwischen Holstein Kiel und dem FC Bayern München
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am 3. Februar 2025 im schriftlichen Verfahren unter Vorsitz von Einzelrichter Stephan Oberholz eine Entscheidung gegen Holstein Kiel getroffen. Aufgrund zweier Fälle unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger wird der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.000 Euro belegt.
Die Vorfälle im Detail
Die Bestrafung resultiert aus zwei Vorfällen während des Spiels:
- Zündung von Pyrotechnik: In den Spielminuten 21., 32., 35., 53., 57., 70., 79. und 85. wurden im Kieler Fanblock jeweils mindestens ein pyrotechnischer Gegenstand (Bengalisches Feuer) abgebrannt.
- Platzsturm: In der 89. Spielminute lief ein Kieler Zuschauer auf das Spielfeld. Er wurde vom Ordnungsdienst abgeführt, was zu einer kurzen Spielunterbrechung führte.
Sanktionen und Nutzung der Geldstrafe
Neben der Geldstrafe hat das DFB-Sportgericht dem Verein gestattet, bis zu 3.600 Euro der Summe für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Holstein Kiel muss dazu bis zum 30. September 2025 einen Nachweis über entsprechende Aufwendungen erbringen.
Die Kosten des Verfahrens werden ebenfalls von Holstein Kiel getragen.
Grundlage der Entscheidung
Das Urteil basiert auf dem Bericht des Schiedsrichters Tobias Reichel sowie der schriftlichen Stellungnahme des Vereins. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ich habe das ganze Spiel im tv gesehen und keinen Fan von Kiel auf dem rasen gesehen viele Freunde von mir haben auch nichts gesehen wie kann das sein