28. Mai 2024

13.300 EURO GELDSTRAFE FÜR HOLSTEIN KIEL

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Holstein Kiel wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.300 Euro verurteilt. Diese Strafe resultiert aus drei Vorfällen: dem Werfen von Gegenständen und dem Abbrennen einer Bengalischen Fackel beim Spiel gegen den FC Schalke 04 sowie dem Abbrennen von 17 Bengalischen Feuern beim Spiel gegen den FC St. Pauli. Holstein Kiel kann bis zu 4.400 Euro der Strafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden und muss dies bis zum 31. Dezember 2024 nachweisen. Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, wodurch es rechtskräftig ist.

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